Der Registerauszug Tod (früher: „Abschrift aus dem Sterbebuch“) enthält Daten zur Verstorbenen/zum Verstorbenen und zum hinterbliebenen Ehegatten oder zur eingetragenen Partnerin/zum eingetragenen Partner.
Voraussetzungen
Damit Dritte nicht frei auf Ihre Daten zugreifen können, ist das Recht auf einen Registerauszug Tod auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt.
Soweit kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Personen, auf die sich die Eintragung bezieht, entgegen steht, können einen Registerauszug Tod verlangen:
- Ehepartnerin/Ehepartner, Eingetragene Partnerin/Eingetragener Partner, Vorfahren und Nachkommen der Verstorbenen/des Verstorbenen
- Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen